Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 81 VVG

Autor: Hering

Bei Vorsatz wird der Versicherer leistungsfrei.

Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistung im Verhältnis zur Schwere der Verletzung kürzen. Die Frage, wie zu kürzen ist, hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen.