Haftungsrecht

Autor: Schaefer

Einige Gerichte erkennen im Totalschadensfall auch eine sogenannte Wiederbeschaffungspauschale an. Hierunter verbergen sich die Sachverständigenkosten für die Untersuchung des - gebrauchten - Ersatzfahrzeugs auf Gleichwertigkeit und Unfallfreiheit. Der Betrag kann konkret durch Vorlage der Gebührenberechnung des Sachverständigen oder als pauschalierter Betrag (daher unerheblich, ob der Sachverständige entsprechend tätig wurde oder nicht) geltend gemacht werden.

Tabelle: Wiederbeschaffungspauschale

Pauschale

Fundstelle

verneint

LG Koblenz, Urt. v. 10.03.1995 - 14 S 249/94, SP 1996, 207; LG Fulda, Urt. v. 08.03.1989 - 2 S 175/88, VersR 1990, 1017

35 Euro

OLG Hamburg, Urt. v. 02.07.1985 - 7 U 16/85, VersR 1986, 770 = zfs 1986, 296

75 Euro ("Regelfall”)

OLG Hamburg, Urt. v. 02.07.1985 - 7 U 16/85, zfs 1986, 296