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OLG München - Urteil vom 28.03.1958 (8 U 1650/56)

Voraussetzungen für die Leistungspflicht in der Fahrzeugversicherung nach AKB

Hinweis: Gleichfalls im Grenzbereich zwischen unmittelbarer und mittelbarer Unfall-Einwirkung, hier aber noch vom Vollkaskoversicherungsschutz gedeckt, liegt z. B. ein anderer, seinerzeit vom LG Essen (Urteil - 9 O [...]