LG Köln - Urteil vom 31.01.1962 (4 O 200/61) - DRsp Nr. 1994/14988
LG Köln, Urteil vom 31.01.1962 - Aktenzeichen 4 O 200/61
DRsp Nr. 1994/14988
Einem Kraftfahrer, der unverschuldet von dem plötzlich eintretenden Versagen der Lenkung überrascht wird, ist neben der Reaktionszeit auch eine "Schrecksekunde" zuzubilligen, innerhalb der ihm ein unterlassenes Abbremsen nicht zum Vorwurf gemacht werden kann.