AG Offenbach am Main - Beschluß vom 20.01.1988 (29 OWi 97/87) - DRsp Nr. 1994/15877
AG Offenbach am Main, Beschluß vom 20.01.1988 - Aktenzeichen 29 OWi 97/87
DRsp Nr. 1994/15877
Die Kosten des Verfahrens dürfen dem Halter während der Frist zur Bekanntgabe des Fahrers auch dann nicht auferlegt werden, wenn während dieser Frist die Verfolgungsverjährung eintritt.