AG Alzey - Urteil vom 23.01.1989
C 782/88
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Alzey, Urteil vom 23.01.1989 - Aktenzeichen C 782/88

DRsp Nr. 2007/21802

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

1000 DM [500 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann aus Verkehrsunfall wegen eines HWS-Syndroms mit einer 14tägigen Arbeitsunfähigkeit

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;