AG Dieburg - Urteil vom 11.01.1989
20 C 1111/88
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
zfs 1990, 153

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Dieburg, Urteil vom 11.01.1989 - Aktenzeichen 20 C 1111/88

DRsp Nr. 2007/21812

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

500 DM [250 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall wegen eines HWS-Syndroms mit zehntägiger Arbeitsunfähigkeit.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
zfs 1990, 153