AG Braunschweig - Urteil vom 13.03.1991
117 C 5072/90
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/295

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

AG Braunschweig, Urteil vom 13.03.1991 - Aktenzeichen 117 C 5072/90

DRsp Nr. 1996/2652

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

500 DM [250 EUR] Schmerzensgeld für ein Radfahrerin aus Verkehrsunfall wegen Schädelprellung und Prellung des linken Ellenbogensgelenks.Schmerzen über längere Zeit. Reine Fahrlässigkeitstat.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1994/295