AG Leonberg - Beschluß vom 25.05.1994 (3 OWi 124/94) - DRsp Nr. 1995/3632
AG Leonberg, Beschluß vom 25.05.1994 - Aktenzeichen 3 OWi 124/94
DRsp Nr. 1995/3632
Eine Ausnahme vom Regelfahrverbot ist gerechtfertigt bei einem Berufskraftfahrer, der bislang in verkehrsrechtlicher Hinsicht nicht in Erscheinung getreten ist.