FG Düsseldorf - Urteil vom 03.02.1998
8 K 6758/97
Normen:
KraftStG § 9 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1, 14, 20 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DAR 1998, 284

FG Düsseldorf - Urteil vom 03.02.1998 (8 K 6758/97) - DRsp Nr. 1998/18323

FG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.1998 - Aktenzeichen 8 K 6758/97

DRsp Nr. 1998/18323

Eine moderate Kfz-Steuererhöhung durch Gesetzänderung für die Zukunft ist verfassungsrechtlich unbedenklich. In diesem Fall liegen keine Verfassungsverstöße gegen die Eigentumsgarantie und das Prinzip der Rechtssicherbeit vor. Auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ist nicht gegeben, wenn die gewählte Differenzierung auf sachgerechten Erwägungen, wozu auch Gesichtspunkte des Umweltschutzes gehören, beruht.

Normenkette:

KraftStG § 9 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1, 14, 20 Abs. 3 ;
Fundstellen
DAR 1998, 284