AG Brühl - 06.02.1998 (23 C 95/97) - DRsp Nr. 1998/18247
AG Brühl, vom 06.02.1998 - Aktenzeichen 23 C 95/97
DRsp Nr. 1998/18247
Der Fahrer eines bevorrechtigten Einsatzfahrzeugs darf zwar die geltenden Vorfahrtsregeln mißachten. Bei der Annäherung an eine rote Ampel muß er aber größtmögliche Sorgfalt anwenden und besonders vorsichtig und insbesondere bei einer unübersichtlichen Kreuzung mit Schrittgeschwindigkeit in den Kreuzungsbereich einfahren.