AG Eckernförde - Urteil vom 12.02.1998
6 C 848/97
Normen:
StVG § 7 ; StVO § 17 ;
Fundstellen:
ZfS 1998, 247

AG Eckernförde - Urteil vom 12.02.1998 (6 C 848/97) - DRsp Nr. 1998/18254

AG Eckernförde, Urteil vom 12.02.1998 - Aktenzeichen 6 C 848/97

DRsp Nr. 1998/18254

Verlangsamt der Vorausfahrende die Geschwindigkeit seiner Fahrzeuges durch Herunterschalten, so daß die Bremslichter nur kurz aufleuchten, und fährt der nur 10 Meter Abstand Haltende mit seinem Fahrzeug auf das Fahrzeug des Vorausfahrenden auf, ist von einer hälftigen Mithaftung des Vorausfahrenden für die Unfallfolgen auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 ; StVO § 17 ;
Fundstellen
ZfS 1998, 247