AG Kiel - Urteil vom 26.10.1998
108 C 140/98
Normen:
BGB § 823 § 847 § 254 ; StVG § 17 ; StVO § 26 ;
Fundstellen:
DAR 1999, 221
DAR 1999, 221

Haftungsverteilung bei Kollision von PKW mit einem Fußgänger an einer Fußgängerampel

AG Kiel, Urteil vom 26.10.1998 - Aktenzeichen 108 C 140/98

DRsp Nr. 1999/10183

Haftungsverteilung bei Kollision von PKW mit einem Fußgänger an einer Fußgängerampel

An einer viel befahrenen Hauptverkehrsstraße muss ein Kraftfahrer mit für ihn geltendem Grünlicht und für Fußgänger geltendem Rotlicht nicht damit rechnen, dass Fußgänger, die nicht in Sicht oder wegen ungünstiger Sichtverhältnisse in Höhe einer Fußgängerfurt nicht zu erkennen sind, diese verbotswidrig betreten, wenn es sich um handelt.

Normenkette:

BGB § 823 § 847 § 254 ; StVG § 17 ; StVO § 26 ;
Fundstellen
DAR 1999, 221
DAR 1999, 221