AG Paderborn - Beschluß vom 02.03.1998 (OWi 172 Js 94/98 (120/98) - DRsp Nr. 1998/18301
AG Paderborn, Beschluß vom 02.03.1998 - Aktenzeichen OWi 172 Js 94/98 (120/98
DRsp Nr. 1998/18301
Wird bei der Bearbeitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens die Übersendung eines Anhörungsbogens verfügt, so muß zur Herbeiführung der verjährungsunterbrechenden Wirkung den Akten eindeutig zu entnehmen sein, ob und wann die entsprechende Verfügung unterzeichnet worden ist. Das Datum der Versendungsanordnung muß in der Regel mit Unterschrift oder Handzeichen des zuständigen Beamten abgezeichnet sein.