AG Steinfurt - 26.02.1998 (3 C 27/98) - DRsp Nr. 1999/1983
AG Steinfurt, vom 26.02.1998 - Aktenzeichen 3 C 27/98
DRsp Nr. 1999/1983
Bei den Verbringungskosten handelt es sich nicht um einen notwendig eintretenden Schaden, deren Anfall ist von der tatsächlichen Gestaltung der konkreten Schadensbeseitigung abhängig.