Die Parteien streiten um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, welcher sich am 11.12.2003 gegen 17.00 Uhr im Kreuzungsbereich der B 2 und der S 71 in der Ortslage Z./B. ereignete.
Der Kläger ist Halter und Eigentümer des Pkw Audi A4, amtl. Kennzeichen L ... . Die Ehefrau des Klägers, ..., war zum Unfallzeitpunkt Fahrerin dieses Pkw. Der Beklagte zu 1) war Halter und Fahrer des ebenfalls unfallbeteiligten Pkw Honda Civic, amtl. Kennzeichen ... . Dieser Pkw ist bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert.
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