Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Fahrertür eines haltenden Fahrzeugs in einem verkehrsberuhigten Bereich
LG Stendal, Urteil vom 06.09.2007 - Aktenzeichen 22 S 28/07
DRsp Nr. 2009/22511
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Fahrertür eines haltenden Fahrzeugs in einem verkehrsberuhigten Bereich
Kommt es in einem verkehrsberuhigten Bereich zu einer Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Fahrertür eines haltenden Fahrzeugs, so haftet das vorbeifahrende Fahrzeug höchstens zu 50 % (hier: eingeklagt 80 %, gezahlt 33 %).