BVerfG - Beschluss vom 20.12.2024 (1 BvR 1779/24)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. I. Die 22 beschwerdeführenden Unternehmen wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen Art. 32 Nr. 2 des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, [...]