Leistungsumfang

Autor: Weingran

Die wichtigste Leistung des Rechtsschutzversicherers ist die Übernahme der eigenen sowie der gegnerischen Rechtsanwaltskosten und eventuell notwendiger Gerichtskosten. Dies gilt selbstverständlich auch für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen im Ausland.

Allerdings sind hier besondere Regelungen zu beachten. Diese sind in den unterschiedlichen Bedingungen unterschiedlich geregelt. Deshalb ist es wichtig festzustellen, welche Bedingungen dem konkreten Rechtsschutzversicherungsvertrag zugrunde liegen.

Sachverständigenkosten

Bei einem Auslandsunfall wird abweichend von den für das Inland geltenden Regeln auch die Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen zur Feststellung der Höhe des entstandenen Fahrzeugschadens übernommen (§ 5 Abs. 1 f) bb) ARB 2010 (2.3.2.2 ARB 2021)).

Werden rechtliche Interessen im Rahmen eines Kauf- oder Reparaturvertrags über Motorfahrzeuge zu Lande wahrgenommen, werden die Kosten eines notwendigen Sachverständigen übernommen.

Übersetzungskosten

Ferner werden beim Auslandsunfall vom Rechtsschutzversicherer auch die Kosten für die Übersetzung der im Verfahren notwendigen schriftlichen Unterlagen getragen (§ 5 Abs. 5 a) ARB 2010 (2.3.2.4 ARB 2021)). Der einzelne Versicherer kann die Höhe der Kosten in seinen Unternehmensbedingungen beschränken.

Reisekosten