Autor: Weingran |
Bei der Vollstreckung von Geldbußen und Geldstrafen wird es regelmäßig dann Probleme geben, wenn die Geldbuße oder die Geldstrafe aufgrund einer im europäischen Ausland möglichen Bestrafung des Halters der in den Verkehrsverstoß verwickelten Fahrzeuge - wenn der Fahrer nicht feststellbar war - verhängt worden war.
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