Totalschaden

Autor: Hering

Bei technischem oder wirtschaftlichem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzt. Der Restwert wird abgezogen. Grundlage für die Berechnung ist ein Sachverständigengutachten; im Totalschadensfall werden auch die Gutachten ausländischer Sachverständiger anerkannt.

Der Restwert wird angerechnet. Bei neuen Fahrzeugen - bis 1.000 km Fahrleistung - kann der Neuwert beansprucht werden.

Bei Verschrottung des Fahrzeugwracks werden die hierfür anfallenden Kosten und Gebühren erstattet, jedoch nicht die einer Rückführung nach Deutschland.