Autor: Hering |
Bei einer erheblichen Beschädigung des Fahrzeugs wird auch die merkantile Wertminderung ersetzt.
Es gibt jedoch keine einheitliche Berechnungsmethode. Im Durchschnitt liegen die Ersatzbeträge etwa bei 10 % der Reparaturkosten. Bei Bagatellschäden und bei älteren Fahrzeugen entfällt die Wertminderung.
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