Wertminderung

Autor: Hering

Bei einer erheblichen Beschädigung des Fahrzeugs wird auch die merkantile Wertminderung ersetzt.

Es gibt jedoch keine einheitliche Berechnungsmethode. Im Durchschnitt liegen die Ersatzbeträge etwa bei 10 % der Reparaturkosten. Bei Bagatellschäden und bei älteren Fahrzeugen entfällt die Wertminderung.