Erwerbsschaden

Autor: Göppl

Verdienstausfall wird gegen Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzt. Die Höhe des Verdienstausfalls bestimmt sich am bisherigen Nettoeinkommen. Künftiger Verdienstausfall wird pauschal abgegolten. Neben der Bescheinigung des Arbeitgebers ist ein ärztliches Attest bezüglich der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.