Schmerzensgeld

Autor: Göppl

Schmerzensgeld wird zum Ausgleich für körperliche Schmerzen gezahlt, sofern nicht lediglich Bagatellverletzungen vorliegen. Auch psychische Beeinträchtigungen werden entschädigt. Kriterium für die Bemessung des Schmerzensgelds ist die Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigung und Heilbehandlung. Darüber hinaus spielt auch der Grad einer dauerhaft verbleibenden Behinderung bei der Bemessung des Schmerzensgelds eine Rolle. Neben dem Geschädigten können auch die nächsten Angehörigen, zum Beispiel Ehegatten, Kinder, aber auch Eltern im Todesfall oder schwerer Invalidität Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.