Anwaltsgebühren

Autor: Göppl

Die Anwaltskosten werden aufgrund einer Vereinbarung entweder als Pauschalhonorar oder als Stundenhonorar in Rechnung gestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Staffelung nach dem Gegenstandswert.

Außergerichtliche Anwaltskosten werden nur dann erstattet, wenn die Entschädigung vergleichsweise gezahlt wird.

Im Falle eines Rechtsstreits hat die unterliegende Partei die angefallenen Gerichtskosten zu erstatten.

Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach der Verlautbarung des Justizministeriums Nr. 655/2004 vom 10.11.2004.