Bußgeldsachen

Autoren: Hartmann/Hering

Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr werden in drei Schweregrade eingeteilt, für die jeweils ein Bußgeldrahmen vorgesehen ist (Art. 74-77 RDL 6/2015, del 30 de octubre):

Leichte Verstöße:Alle Verstöße, die nicht als schwer oder sehr schwer im Gesetz dargestellt werden, sind leichte Verstöße. Hierzu gehören die meisten Verstöße im Bereich der Halte- und Parkverstöße. Geldbußen bis 100 Euro sind möglich. Allerdings sind etliche Verstöße im Bereich des Haltens und Parkens als schwere Verstöße mit Bußen bis 200 Euro anzusehen. Hierzu gehören u.a. das Parken in der 2. Reihe, an Haltestellen, auf Busspuren, das Halten und Parken in Kurven, auf Straßenbahngleisen und auf Autobahnen.

Schwere Verstöße:Hierunter fallen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße. So auch Vorfahrtsverletzungen, Nichteinhalten des Sicherheitsabstands, Telefonieren mit dem Handy, Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts, Bedienung des Navigationsgeräts während der Fahrt, bei Motorradfahrern Verstoß gegen die Helmpflicht. Diese Verstöße werden mit Geldbußen von 200 Euro belegt.

Sehr schwere Verstöße:Hierunter fallen u.a. das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, die Veranstaltung von Rennen, Verwendung von Radarwarngeräten, Falschfahren auf der Autobahn und rücksichtsloses Fahren. Die Geldbuße beträgt 500 Euro.