Verkehrsstrafsachen

Autoren: Hartmann/Hering

Das spanische Strafgesetzbuch kennt leichte, weniger schwere und schwere Strafen. Es unterscheidet dabei zwischen Geld- und Freiheitsstrafen. Neben diesen Strafen kann bei Verkehrsdelikten auch der Führerschein eingezogen werden. Freiheitsstrafen unter zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zu den Straftaten gehören u.a.:

fahrlässige Körperverletzung,

fahrlässige Tötung,

Trunkenheitsfahrt mit über 1,2 ‰ Blutalkohol oder mehr als 0,6 ‰ Atemalkohol,

Unfallflucht,

Fahren während eines Fahrverbots,

Geschwindigkeitsüberschreitungen von 80 km/h außerorts und 60 km/h innerorts.

Delikte im Straßenverkehr werden in beschleunigten Verfahren abgeurteilt. Örtlich zuständig ist das Gericht am Tatort. Der Strafrichter entscheidet innerhalb von 15 Tagen. Er kann in Abwesenheit des Betroffenen entscheiden und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bzw. Führerscheinentzug bis zu zehn Jahren verhängen.

Bei Straftaten gegen das Leben ist das Geschworenengericht zuständig.

Gegen das Urteil des Strafrichters ist Berufung zum Landgericht innerhalb von fünf bzw. zehn Tagen möglich. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts beträgt die Rechtsmittelfrist zehn Tage.

Verjährungsfristen