4.2 Versorgungsträger

Autoren: Götsche/Kretzschmar

4.2.1 Vorbemerkung

§  2 Abs.  1 zweiter Halbsatz VersAusglG nennt beispielhaft die wichtigsten Anrechte, die dem VA unterfallen. Dies entspricht dem "Drei-Säulen-Modell" der Altersvorsorge:

gesetzliche Regelsicherungssysteme,

-

gesetzliche Rentenversicherung,

-

Beamtenversorgung,

-

berufsständische Versorgungswerke,

betriebliche Altersversorgung,

private Alters- und Invaliditätsvorsorge.

Organisationsform