Ausschluss des VA wg. grober Unbilligkeit - persönliche Verfehlung

An das Amtsgericht ... - Familiengericht -

...

 

In dem Scheidungsverfahren ...

beantrage ich für die von mir vertretene Ehefrau ...

den Ausschluss des Versorgungsausgleichs gem. § 27 VersAusglG, § 224 Abs. 3 FamFG, da sich die Durchführung des Versorgungsausgleichs für meine Mandantin als grob unbillig darstellen würde.

Nach den nunmehr vorliegenden Auskünften der Versorgungsträger ist meine Mandantin die insgesamt betrachtet Ausgleichspflichtige des Versorgungsausgleichs. Unter Beachtung der gesamten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist diese Ausgleichspflicht meiner Mandantin aber nicht zumutbar, denn

die Ausgleichspflicht resultiert daraus, dass der Ehemann zu Ehezeiten überwiegend selbständig war und entgegen der Absprache mit meiner Mandantin keine Versorgungsrechte aufgebaut hat.

(alternativ: der Ehemann hat treuwidrig Vorsorgevermögen beiseite geschafft, indem er

sich Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat erstatten lassen.

[alternativ: seine Versicherung bei der ...  

am ... gekündigt und das Geld für sich verbraucht hat.]

[alternativ: das Kapitalwahlrecht seiner Versicherung bei der ...  

am ... ausgeübt und dadurch diese Versorgung dem Versorgungsausgleich entzogen hat.]

(alternativ: der Ehemann hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt gröblich verletzt, indem er seit ...