Ausschluss des VA wg. grober Unbilligkeit - lange Trennungszeit

An das Amtsgericht ... - Familiengericht -

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In dem Scheidungsverfahren ...

beantrage ich für die von mir vertretene Ehefrau ...

den Ausschluss des Versorgungsausgleichs gem. § 27 VersAusglG, § 224 Abs. 3 FamFG, da sich die Durchführung des Versorgungsausgleichs für meine Mandantin als grob unbillig darstellen würde.

Nach den nunmehr vorliegenden Auskünften der Versorgungsträger ist meine Mandantin die insgesamt betrachtet Ausgleichspflichtige des Versorgungsausgleichs. Unter Beachtung der gesamten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist diese Ausgleichspflicht meiner Mandantin aber nicht zumutbar, denn es besteht eine außergewöhnlich lange Trennungszeit.

Die Eheleute haben lediglich von ... bis ... in ehelicher Gemeinschaft zusammen gelebt. Anschließend haben sie sich getrennt und waren sodann ...