OLG Düsseldorf - Beschluß vom 24.09.1993 (3 Wx 349/93) - DRsp Nr. 1994/8711
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24.09.1993 - Aktenzeichen 3 Wx 349/93
DRsp Nr. 1994/8711
1. Nahe Angehörige des Betreuten sind auch dann gemäß § 69g Abs. 1FGG beschwerdeberechtigt, wenn sie mit ihrer Beschwerde nicht die Anordnung der Betreuung an sich sondern nur die Auswahl des Betreuers anfechten.2. Dem Betreuten ist in einem solchen Verfahren ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 67 Abs. 1FGG vorliegen.