Die nach §
Das Familiengericht hat die Versorgung des Antragstellers bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen - Bayerische Versicherungskammer - mit einem Ehezeitanteil nach §
Mit Schreiben 10.8.1992 hatte zwar die Versorgungsträgerin darauf hingewiesen, daß sie ihre Versorgung nicht mehr als statisch, sondern als im Rententeil dynamisch und sonst statisch ansehe. Zu dieser Zeit war das Urteil jedoch bereits verkündet.
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