Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 17. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. August 2021 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Wert: 788.031 €
I.
Die Beteiligten streiten über die Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Gerichtsentscheidung zum Ehegatten- und Kindesunterhalt.
Die Antragstellerin zu 2 (im Folgenden: Ehefrau) und der Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) sind getrenntlebende Ehegatten. Ihre letzte gemeinsame Wohnung war in der Schweiz, wo die Ehefrau, die die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, noch heute lebt. Aus der Ehe ist ein 11jähriger Sohn (Antragsteller zu 1) hervorgegangen, der bei der Ehefrau lebt. Der Ehemann hatte im Zeitpunkt der Einleitung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|