30.1 Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung

Autor: Götsche

Es kommt auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an, ob diese formgebunden ist oder nicht. Vereinbarungen bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den VA sind nach §§ 6 f. VersAusglG formgebunden. Vereinbarungen, die nach der Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung gem. §§ 9 ff. VersAusglG getroffen werden, können dagegen formfrei getroffen werden, § 7 Abs. 1 VersAusglG gilt hier nicht mehr (OLG Schleswig v. 12.03.2021 - 15 UF 75/20, FamRZ 2021, 1285; OLG Karlsruhe v. 29.12.2020 - 5 UF 174/19, NZFam 2021, 136; OLG Celle v. 03.02.2011 - 10 UF 250/10, FamRZ 2011, 1656; Bergner, NJW 2009, 1169, 1174). Jedoch ist zu beachten, dass Vereinbarungen ab diesem Zeitpunkt nur noch in begrenztem Umfange in Betracht kommen (siehe Teil 29.3).

Abdingbarkeit

Besteht Formzwang, ist dieser nicht abdingbar.

Letzte redaktionelle Änderung: 25.01.2022