OLG Zweibrücken - Beschluss vom 30.06.2005 (2 WF 110/05)
Die Beschwerde ist gemäß den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässig; insbesondere ist der Beschwerdewert von nunmehr 200,00 EUR überschritten, nachdem die Urkundsbeamtin des Familiengerichts Einigungsgebühren im Sinne [...]