BayObLG - Beschluß vom 12.03.1998
2Z BR 8/98
Normen:
WEG § 26 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)321c
FGPrax 1998, 100
NJW-RR 1998, 1022
NZM 1998, 486
WuM 1998, 624
ZMR 1998, 446
Vorinstanzen:
LG Kempten (Allgäu) 4 T 261/97 ,
AG Kempten (Allgäu) - Zweigstelle Sonthofen - 5 UR II 58/96 ,

Abberufung eines Verwalters wegen seiner Verurteilung wegen eines Vermögens- oder Eigentumsdelikts

BayObLG, Beschluß vom 12.03.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 8/98

DRsp Nr. 1998/8125

Abberufung eines Verwalters wegen seiner Verurteilung wegen eines Vermögens- oder Eigentumsdelikts

»Die Verurteilung wegen eines Vermögens- oder Eigentumsdelikts spricht grundsätzlich gegen die (Wieder-) Bestellung eines Verwalters und rechtfertigt seine Abberufung, auch wenn die Tat sich nicht gegen die Wohnungseigentümer gerichtet hatte.«

Normenkette:

WEG § 26 Abs. 1 ;

Gründe: