BayObLG - Beschluß vom 03.12.1998 (2Z BR 129/98)
Die Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Wohnungseigentümer einer größeren, aus 123 Wohnungen bestehenden Wohnanlage. Der Antragsgegnerin, die die Anlage als Bauträgerin errichtete und früher selbst [...]