I. Die Beteiligten streiten über die Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums einer aus fünf Teileigentumsrechten bestehenden Anlage.
Das Grundstück gehörte früher dem Antragsgegner. Mit notarieller Teilungserklärung (TE) vom 5.12.1985 teilte er seinen Grundbesitz in fünf Teileigentumsrechte auf, die in der in Bezug genommenen Anlage I zur Teilungserklärung wie folgt beschrieben sind:
1. Miteigentumsanteil von 627/1000, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Erdgeschoß gelegenen Diskothek mit Kabarett mit einer Nutzfläche von ca. 640 qm, im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnet,
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|