LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 4433/98
AG Garmisch-Partenkirchen UR II 33/98 ,
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über die sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts befindet
BayObLG, Beschluß vom 02.10.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 139/98
DRsp Nr. 1998/20049
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über die sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts befindet
»1. Gegen einen Beschluß des Landgerichts, der über die sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde auch dann unzulässig, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verwirft.2. Die Versagung des rechtlichen Gehörs eröffnet keinen gesetzlich ausgeschlossenen Rechtsmittelzug.«