BayObLG - Beschluß vom 02.10.1998
2Z BR 139/98
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; WEG § 45 ; FGG § 20a Abs. 2, § 27 Abs. 2 ;
Fundstellen:
WuM 1999, 190
Vorinstanzen:
LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 4433/98
AG Garmisch-Partenkirchen UR II 33/98 ,

Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über die sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts befindet

BayObLG, Beschluß vom 02.10.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 139/98

DRsp Nr. 1998/20049

Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über die sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts befindet

»1. Gegen einen Beschluß des Landgerichts, der über die sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde auch dann unzulässig, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verwirft.2. Die Versagung des rechtlichen Gehörs eröffnet keinen gesetzlich ausgeschlossenen Rechtsmittelzug.«

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; WEG § 45 ; FGG § 20a Abs. 2, § 27 Abs. 2 ;

Gründe: