BayObLG - Beschluß vom 10.09.1998
2Z BR 86/98
Normen:
WEG § 22 ;
Fundstellen:
NZM 1999, 29
WuM 1999, 656
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 14 T 9591/97
AG Nürnberg 1 UR II 124/97 ,

Im Aufteilungsplan vorgesehene Absperrkette zwischen den Stellplätzen auf einem Parkplatz

BayObLG, Beschluß vom 10.09.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 86/98

DRsp Nr. 1998/20052

Im Aufteilungsplan vorgesehene Absperrkette zwischen den Stellplätzen auf einem Parkplatz

»Das Wiederanbringen einer im Aufteilungsplan vorgesehenen und ursprünglich auch vorhandenen, später aber wieder beseitigten Absperrkette zwischen den Stellplätzen auf einem Parkplatz stellt keine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar, wenn die Absperrkette nicht rechtsmäßig entfernt wurde.«

Normenkette:

WEG § 22 ;

Gründe:

I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus zwei nebeneinander liegenden Häusern bestehenden Wohnanlage.