I. Die Antragsteller und der Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer aus drei Gebäuden bestehenden Anlage, die Antragstellerin zu 3 ist zugleich die Verwalterin. Der Antragsgegner ist seit 19.2.1996 Eigentümer des Teileigentums Nr. 1, das in der Teilungserklärung vom 12.12.1988 beschrieben wird als Miteigentumsanteil zu 27,13/100, verbunden mit dem Sondereigentum an allen Räumen im Erdgeschoß des Hauptgebäudes, bestehend aus Gastwirtschaft und Nebenräumen, sowie den drei Kellerräumen. Seit 1991 hatte der Antragsgegner die Teileigentumsräume gepachtet.
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