I. Antragstellerin und Antragsgegner sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.
Die Antragstellerin beantragte beim Amtsgericht, die Antragsgegner zu verurteilen, den Abrechnungsschlüssel dahin abzuändern, daß sämtliche anfallenden Kosten - statt entsprechend den Miteigentumsanteilen - entsprechend den tatsächlichen Wohnflächen abgerechnet werden.
Mit Beschluß vom 26.6.1997 hat das Amtsgericht den Antrag zurückgewiesen. Die sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung hat die Antragstellerin am 10.11.1997 zurückgenommen.
Das Landgericht hat der Antragstellerin mit Beschluß vom 12.11.1997 die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt (Nr. I der Entscheidung) und den Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren auf 5000 DM - als den Regelgeschäftswert gemäß §
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