BayObLG - Beschluß vom 23.04.1998 (2Z BR 65/97)
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage, die aus mehreren Gebäuden mit rund 300 Appartementwohnungen, Restaurant, Schwimmbad, medizinischen Bädern und weiteren [...]