I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. In der Eigentümerversammlung vom 22.7.1997 faßten die Wohnungseigentümer folgenden Beschluß:
Der Verwalter wird ermächtigt, gegen Herrn K. (Bruder der Antragstellerin) Strafanzeige wegen des Verdachts der Entziehung elektrischer Energie (§ 248c StGB) zu erstatten unter Einschaltung eines Rechtsanwalts. Der zu beauftragende Rechtsanwalt wird vom Verwaltungsbeirat bestimmt. Ferner wird der Verwalter ermächtigt, aufgrund des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gegen Herrn K. begründbare Schadensersatzansprüche außergerichtlich und gerichtlich gegen diesen unter Einschaltung eines Rechtsanwalts zu erheben. Auch in diesem Fall wird der Rechtsanwalt durch den Verwaltungsbeirat bestimmt.
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