I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer im Jahr 1963 errichteten Wohnanlage. Das Gebäude ist mit einem Flachdach ausgestattet, das in der Vergangenheit wiederholt instandgesetzt wurde. Die Ersetzung des Flachdachs durch ein Walmdach war Gegenstand der Erörterung und Beschlußfassung in mehreren Eigentümerversammlungen.
Die Tagesordnung der Einladung zu der außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 28.7.1994 lautet wie folgt:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
2. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
3. Endgültige Fassung eines Beschlusses über die ordnungsgemäße Instandhaltung des Daches durch Herstellung eines Walmdaches
4. Sonstiges
Außerdem ist in dem Einladungsschreiben ausgeführt:
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