I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, deren Verwalter der weitere Beteiligte ist.
Die Wohnungseigentümer genehmigten am 12.4.1995 und am 4.7.1996 jeweils unter Tagesordnungspunkt (TOP) 3 die Jahresabrechnungen 1993/1994 und 1994/1995 und erteilten dem Verwalter jeweils Entlastung.
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