BayObLG - Beschluß vom 09.04.1998
2Z BR 164/97
Normen:
WEG § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZM 1998, 1014
WuM 1999, 656
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 6312/97
AG München UR II 1024/96 ,

Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

BayObLG, Beschluß vom 09.04.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 164/97

DRsp Nr. 1998/8142

Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

»1. Die Neuerrichtung einer Gasleitung, die aus dem Kellerraum eines Wohnungseigentümers durch eine tragende Wand in den Kellerraum eines anderen Wohnungseigentümers führen soll, ist eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung.2. Die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung kann an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht grundsätzlich nicht.«

Normenkette:

WEG § 22 Abs. 1 ;

Gründe: