LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 10734/96
AG München,
Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Übertragung eines Teils eines Sondereigentums von einem Wohnungseigentümer auf einen anderen
BayObLG, Beschluß vom 15.01.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 30/97
DRsp Nr. 1998/3414
Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Übertragung eines Teils eines Sondereigentums von einem Wohnungseigentümer auf einen anderen
»Überträgt ein Wohnungseigentümer einen Teil seines Sondereigentums auf einen anderen, erfordert die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch nicht deswegen die Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer und dinglich Berechtigten, weil die Abgeschlossenheit des um den hinzuerworbenen Raum vergrößerten Wohnungseigentums nur durch einen Durchbruch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Decke hergestellt werden kann.«