I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
In der Versammlung vom 30. März 1995, in der nicht alle Wohnungseigentümer erschienen oder vertreten waren, beschlossen die Wohnungseigentümer die Erneuerung des Gebäudes, insbesondere der Fassade und der Balkonbrüstungen, nach Maßgabe eines Kostenvoranschlags der Firma St., ferner die Ersetzung der Glasbausteine im Treppenhaus durch Fenster und eine Finanzierung der Maßnahmen in der Größenordnung von etwa 250000 DM entsprechend einem Vorschlag der Verwalterin.
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