I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer im Jahr 1984 begründeten Wohnanlage. Die Wohnung und der Tiefgaragenstellplatz Nr. 2 gehören den beiden Antragstellern in Erbengemeinschaft; die Wohnung und der Tiefgaragenstellplatz Nr. 10 gehören dem Antragsteller zu 2 und der aus den beiden Antragstellern bestehenden Erbengemeinschaft je zur Hälfte.
Mit Schreiben vom 25.5.1993 lud die Verwalterin zur Eigentümerversammlung am 14.6.1993 ein. Der Tagesordnungspunkt (TOP) 6 ist wie folgt bezeichnet:
Sanierung Dach und Fassade
Kostenangebote werden zur Eigentümerversammlung vorgelegt
Zu TOP 6 ist in der Niederschrift über die Eigentümerversammlung vom 14.6.1993 ausgeführt:
Sanierung Dach und Fassade
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